
In unserer Praxis für Psychotherapie in Berlin-Hermsdorf behandeln wir privat versicherte und beihilfeberechtigte Erwachsene. Wir bieten tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, psychotherapeutische Sprechstunden und diagnostische Abklärungen an.
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig ganz oder teilweise übernommen. Der genaue Leistungsumfang hängt jedoch von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag, Ihrem Tarif und den jeweiligen Beihilfevorschriften ab.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme und – falls erforderlich – bei der Beantragung Ihrer Psychotherapie.
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Unsere psychotherapeutischen Leistungen berechnen wir grundsätzlich zum 2,3-fachen Gebührensatz.
Die Rechnung enthält die jeweils erbrachten Leistungen mit den entsprechenden GOP- beziehungsweise GOÄ-Ziffern. Sie erhalten eine transparente, nachvollziehbare Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls zusätzlich bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können.
Der 2,3-fache Satz gilt als regulärer Steigerungssatz. Ob Ihre Versicherung die berechneten Kosten vollständig übernimmt, richtet sich nach den Bedingungen Ihres individuellen Tarifs. Einige Tarife erstatten Psychotherapie nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Sitzungen, bis zu einem festgelegten Gebührensatz oder mit einem vereinbarten Eigenanteil.
Übernimmt die private Krankenversicherung Psychotherapie?
Viele private Krankenversicherungen erstatten die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die konkreten Bedingungen unterscheiden sich jedoch teilweise erheblich. Maßgeblich ist nicht allein, dass Sie privat versichert sind, sondern was in Ihrem persönlichen Vertrag vereinbart wurde. In der Regel werden bis zu 4-5 Sitzungen (Sprechstunde und Probatorik) ohne weiteres Antragsprozedere übernommen.
Vor dem Beginn einer längerfristigen Behandlung empfehlen wir Ihnen daher, bei Ihrer privaten Krankenversicherung folgende Fragen zu klären:
- Ist ambulante Psychotherapie in meinem Tarif enthalten?
- Wird tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie übernommen?
- Wie viele Sitzungen sind pro Jahr oder Behandlungsfall erstattungsfähig?
- Werden probatorische Sitzungen beziehungsweise Vorgespräche übernommen?
- Ist vor Therapiebeginn ein Antrag erforderlich?
- Benötigt die Versicherung einen ärztlichen Befund- oder Konsiliarbericht?
- Bis zu welchem Steigerungssatz der GOP werden die Kosten erstattet?
- Bestehen Selbstbehalte oder tarifliche Höchstgrenzen?
- Werden diagnostische Leistungen und Testverfahren übernommen?
Lassen Sie sich die Auskunft möglichst schriftlich bestätigen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen die für die Anfrage erforderlichen Angaben zu unserer Praxis und zum geplanten Therapieverfahren zur Verfügung.
Unterstützung bei der Antragstellung
Je nach Versicherung und Tarif können zunächst einige psychotherapeutische Sitzungen ohne vorherige Genehmigung stattfinden. Für die Fortführung der Behandlung verlangen manche Versicherungsunternehmen einen formellen Antrag oder eine fachliche Begründung.
Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten. Dazu können insbesondere gehören:
- Klärung des vorgesehenen Therapieverfahrens
- Bereitstellung der erforderlichen Praxis- und Qualifikationsangaben
- Ausfüllen der therapeutischen Antragsunterlagen
- Erstellung eines Berichts für die Versicherung oder deren Gutachterverfahren
- Abstimmung der erforderlichen Unterlagen mit Ihnen
- Unterstützung bei einem Verlängerungsantrag
Die Entscheidung über die Kostenübernahme trifft ausschließlich Ihre private Krankenversicherung. Eine vollständige Erstattung können wir deshalb nicht garantieren. Selbstverständlich besprechen wir mit Ihnen vorab transparent, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Kosten entstehen können.
Psychotherapie für Beihilfeberechtigte
Auch beihilfeberechtigte Patientinnen und Patienten können in unserer Praxis eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Die Kosten werden üblicherweise entsprechend dem persönlichen Bemessungssatz zwischen Beihilfe und privater Restkostenversicherung aufgeteilt.
Bei einer längerfristigen tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist in der Regel ein Antragsverfahren vorgesehen. Die konkreten Anforderungen können sich je nach Beihilfestelle sowie nach Bundes- oder Landesrecht unterscheiden.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung, beispielsweise durch:
- die Prüfung und Bearbeitung der therapeutischen Formulare,
- die Erstellung des erforderlichen Berichts,
- die Mitwirkung am beihilferechtlichen Gutachterverfahren,
- die Vorbereitung eines möglichen Fortführungs- oder Verlängerungsantrags.
Bitte besorgen Sie sich die aktuellen Antragsunterlagen direkt bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Bringen Sie diese möglichst frühzeitig mit oder senden Sie uns die für die behandelnde Praxis bestimmten Formulare zu.
So beginnen Sie eine Psychotherapie
Erstgespräch vereinbaren
In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen und erhalten eine fachliche Einschätzung. Gemeinsam klären wir, ob eine Psychotherapie angezeigt ist und welches weitere Vorgehen sinnvoll erscheint.
Versicherungsbedingungen prüfen
Erfragen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Beihilfeberechtigte sollten zusätzlich die Vorgaben ihrer Beihilfestelle prüfen.
Kennenlern- und Diagnostikphase
In den ersten Sitzungen lernen Sie Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten kennen. Gleichzeitig werden Ihre Beschwerden, Ihre persönliche Situation und mögliche Behandlungsziele genauer betrachtet.
Antrag vorbereiten
Wenn eine längerfristige Behandlung sinnvoll ist und Ihre Versicherung oder Beihilfestelle eine Genehmigung verlangt, unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung und Bearbeitung der erforderlichen Unterlagen.
Therapie beginnen
Nach der diagnostischen und organisatorischen Klärung vereinbaren wir mit Ihnen die weiteren Termine und den passenden Behandlungsrahmen.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in Berlin-Hermsdorf
In unserer Praxis arbeiten approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Ein Schwerpunkt unseres Angebots ist die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene.
Dieses wissenschaftlich anerkannte Therapieverfahren beschäftigt sich mit aktuellen Beschwerden und den dahinterliegenden inneren Konflikten, Beziehungserfahrungen und wiederkehrenden Erlebens- und Verhaltensmustern. Die Behandlung kann beispielsweise bei Depressionen, Angststörungen, psychosomatischen Beschwerden, Beziehungskonflikten oder belastenden Lebensveränderungen infrage kommen.
Unsere Praxis befindet sich in der Wachsmuthstraße 12 in 13467 Berlin-Hermsdorf und ist auch aus Frohnau, Tegel, Waidmannslust, Heiligensee, Lübars und anderen Teilen von Berlin-Reinickendorf gut erreichbar.
Termin für Privatversicherte vereinbaren
Sie sind privat versichert oder beihilfeberechtigt und suchen einen Psychotherapieplatz in Berlin? Gerne können Sie einen Termin für ein psychotherapeutisches Erstgespräch in unserer Praxis in Hermsdorf vereinbaren.
Bitte bringen Sie vorhandene Unterlagen Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zum Erstgespräch mit. Sollten Ihnen noch keine Informationen zur Kostenübernahme vorliegen, können Sie das erste Gespräch dennoch vereinbaren und die Versicherungsbedingungen parallel klären.
Jetzt Termin für ein Erstgespräch vereinbaren
FAQ- Häufige Fragen zur privaten Psychotherapie
Rechnen Sie direkt mit der privaten Krankenversicherung ab?
Die Rechnung wird grundsätzlich an Sie als Patientin oder Patient ausgestellt. Sie reichen diese anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls bei Ihrer Beihilfestelle ein. Unabhängig von der Erstattung bleiben Sie gegenüber der Praxis zur Begleichung der Rechnung verpflichtet.
Nach welchem Gebührensatz wird abgerechnet?
Wir rechnen psychotherapeutische Leistungen nach der GOP grundsätzlich zum 2,3-fachen Gebührensatz ab. Welche GOP- oder analogen GOÄ-Ziffern verwendet werden, richtet sich nach der konkret erbrachten Leistung.
Werden die Kosten immer vollständig erstattet?
Nein, eine vollständige Erstattung kann nicht garantiert werden. Sie hängt von Ihrem Versicherungsvertrag, Ihrem Tarif, möglichen Selbstbehalten und den Bedingungen Ihrer Beihilfe ab. Bitte klären Sie den Umfang der Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung.
Benötige ich eine Überweisung?
Privatversicherte benötigen für ein erstes psychotherapeutisches Gespräch üblicherweise keine Überweisung. Abhängig vom Tarif oder Antragsverfahren kann später ein ärztlicher Konsiliar- oder Befundbericht erforderlich sein.
Kann ich zunächst ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren?
Ja. Im Erstgespräch können wir Ihr Anliegen, die mögliche Behandlung und die nächsten organisatorischen Schritte besprechen. Ob Ihre Versicherung die Kosten des Erstgesprächs übernimmt, sollten Sie gegebenenfalls vorab erfragen.
Unterstützt die Praxis bei einem Beihilfeantrag?
Ja. Wenn für die geplante Psychotherapie ein Antrag erforderlich ist, bearbeiten wir die für die therapeutische Praxis vorgesehenen Unterlagen und erstellen die notwendigen fachlichen Berichte.