
Nicht jede Psychotherapie muss über eine Krankenversicherung abgerechnet werden. In unserer Praxis für Psychotherapie in Berlin-Hermsdorf können Sie psychotherapeutische Gespräche auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Dabei schließen Sie den Behandlungsvertrag direkt mit unserer Praxis und übernehmen die entstehenden Kosten selbst. Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung ist an der Abrechnung nicht beteiligt.
Eine psychotherapeutische Sitzung von 50 Minuten kostet 120,00 Euro.
Warum eine Psychotherapie selbst bezahlen?
Die Gründe für eine selbst finanzierte Psychotherapie sind individuell. Manche Menschen möchten kurzfristig Unterstützung erhalten, andere wünschen sich mehr Diskretion oder möchten auf ein Antragsverfahren bei ihrer Krankenversicherung verzichten.
Keine Abrechnung über die Krankenversicherung
Wenn Sie die Kosten selbst übernehmen, reichen wir keine Rechnung bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ein. Es werden grundsätzlich keine Abrechnungsdaten oder Diagnosen zur Erstattung an Ihre Krankenversicherung übermittelt.
Selbstverständlich unterliegt die Behandlung der psychotherapeutischen Schweigepflicht. Eine Weitergabe von Informationen an Dritte erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Wichtig: Eine Selbstzahlerbehandlung ist gegenüber der Praxis nicht anonym. Auch bei selbst finanzierter Psychotherapie bestehen die gesetzlichen Dokumentationspflichten. Die Behandlung wird fachgerecht in einer Patientenakte dokumentiert.
Weniger bürokratischer Aufwand
Bei einer Psychotherapie als Selbstzahlerleistung ist kein Antrag bei der Krankenversicherung erforderlich. Sie müssen keine Genehmigung abwarten und keine Versicherungsbedingungen oder tariflichen Sitzungsbegrenzungen beachten.
Dadurch kann die Behandlung organisatorisch einfacher begonnen und individuell gestaltet werden. Dauer, Häufigkeit und Zielsetzung der Gespräche vereinbaren Sie direkt mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten.
Freie Wahl der therapeutischen Praxis
Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler sind Sie bei der Auswahl einer psychotherapeutischen Praxis nicht an die Vertragspartner oder Erstattungsbedingungen Ihrer Krankenversicherung gebunden.
Auch gesetzlich Versicherte können sich dafür entscheiden, eine Behandlung in einer Privatpraxis auf eigene Kosten wahrzunehmen. Eine Überweisung ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.
Unterstützung ohne langes Antragsverfahren
Nicht jedes psychische Anliegen erfordert sofort eine langfristige Psychotherapie. Manchmal besteht der Wunsch nach einigen klärenden Gesprächen, einer professionellen Einschätzung oder einer zeitlich begrenzten Begleitung in einer belastenden Lebensphase.
Als Selbstzahlerleistung kann der Umfang der Unterstützung individuell vereinbart werden. Gemeinsam besprechen wir, welches Vorgehen fachlich sinnvoll ist.
Diskretion gegenüber der Krankenversicherung
Für manche Menschen ist es wichtig, dass ihre Krankenversicherung keine Abrechnungsinformationen über die psychotherapeutische Behandlung erhält. Das kann beispielsweise bei einem geplanten Wechsel in eine private Krankenversicherung, beim Abschluss bestimmter Versicherungen oder vor einer möglichen Verbeamtung eine Rolle spielen.
Eine Selbstzahlerbehandlung verhindert zunächst, dass durch eine Erstattungsanfrage automatisch Abrechnungsdaten an die Krankenversicherung gelangen. Sie ersetzt jedoch keine wahrheitsgemäßen Angaben, wenn Sie später in einem Versicherungsantrag, bei einer Gesundheitsprüfung oder im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung ausdrücklich nach früheren Beschwerden, Diagnosen oder Behandlungen gefragt werden.
Ob und welche Angaben erforderlich sind, hängt von der konkreten Fragestellung und dem jeweiligen Verfahren ab. Im Zweifel sollten Sie sich hierzu unabhängig rechtlich oder versicherungsfachlich beraten lassen.
Was kostet Psychotherapie für Selbstzahlende?
Eine psychotherapeutische Einzelsitzung kostet:
120,00 Euro für 50 Minuten
Die Kosten tragen Sie selbst. Eine spätere Erstattung durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung ist nicht automatisch vorgesehen und kann von unserer Praxis nicht zugesichert werden.
Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie eine transparente Information über die voraussichtlichen Kosten und die vereinbarten Rahmenbedingungen.
Für wen eignet sich Psychotherapie als Selbstzahlerleistung?
Eine selbst finanzierte Psychotherapie kann unter anderem sinnvoll sein, wenn Sie:
- keine Abrechnung über Ihre Krankenversicherung wünschen,
- den bürokratischen Aufwand eines Antragsverfahrens vermeiden möchten,
- eine Praxis unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus auswählen möchten,
- zeitnah psychotherapeutische Unterstützung suchen,
- zunächst einige klärende oder stabilisierende Gespräche wünschen,
- eine berufliche oder persönliche Veränderungsphase bewältigen möchten,
- vor einem möglichen Versicherungswechsel oder einer Verbeamtung besonderen Wert auf Diskretion gegenüber der Krankenversicherung legen,
- eine Leistung nutzen möchten, die von Ihrer Krankenversicherung nicht oder nicht vollständig übernommen wird.
Ob eine Psychotherapie angezeigt ist, wird im persönlichen Erstgespräch fachlich geprüft.
Selbstzahlerleistung ADHS-Diagnostik
Auch unsere ADHS-Diagnostik für Erwachsene bieten wir als Selbstzahlerleistung an. Sie richtet sich an Menschen, die bei sich eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung vermuten oder eine bereits bestehende Einschätzung genauer überprüfen lassen möchten.
Die Diagnostik umfasst mehrere Bausteine. Dazu können gehören:
- ausführliche diagnostische Gespräche,
- standardisierte Fragebögen,
- ein strukturiertes diagnostisches Interview,
- biografische und entwicklungsbezogene Informationen,
- Fremdbeurteilungen durch nahestehende Personen,
- die Sichtung vorhandener Schulzeugnisse oder Vorbefunde,
- die abschließende Auswertung und Befundbesprechung.
In der Regel umfasst die ADHS-Diagnostik drei Sitzungen à 50 Minuten. Jede Sitzung kostet 120,00 Euro, sodass sich für die drei diagnostischen Sitzungen Gesamtkosten von 360,00 Euro ergeben. Ein ausführlicher schriftlicher Befundbericht kann bei Bedarf zusätzlich erstellt und gesondert berechnet werden.
Vor Beginn informieren wir Sie transparent über den vorgesehenen Ablauf und die entstehenden Kosten.
Ablauf einer selbst finanzierten Psychotherapie
Erstgespräch vereinbaren
In einem ersten Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen. Wir klären gemeinsam, welche Form der Unterstützung sinnvoll ist und ob unsere Praxis das passende Angebot für Sie bereitstellen kann.
Behandlungsrahmen festlegen
Wenn Sie die Behandlung fortsetzen möchten, vereinbaren wir gemeinsam die Ziele, die voraussichtliche Sitzungsfrequenz und den organisatorischen Rahmen.
Rechnung erhalten
Sie erhalten für die erbrachten Leistungen eine Rechnung. Da Sie die Behandlung als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen, begleichen Sie diese unabhängig von einer möglichen Erstattung durch eine Versicherung.
Verlauf regelmäßig überprüfen
Im Verlauf der Therapie besprechen wir regelmäßig, ob die vereinbarten Ziele weiterhin passen und ob Änderungen am Behandlungsrahmen sinnvoll sind.
Psychotherapie für Selbstzahlende in Berlin-Reinickendorf
Unsere Praxis befindet sich in der Wachsmuthstraße 12 in 13467 Berlin-Hermsdorf. Sie ist auch aus Frohnau, Tegel, Waidmannslust, Heiligensee, Lübars und weiteren Teilen von Berlin-Reinickendorf gut erreichbar.
Wenn Sie eine Psychotherapie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler beginnen möchten, können Sie einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Eine Überweisung ist dafür in der Regel nicht erforderlich.
Jetzt Erstgespräch für Selbstzahlende vereinbaren
FAQ – Häufige Fragen zur Psychotherapie für Selbstzahlende
Kann ich auch als gesetzlich versicherte Person selbst bezahlen?
Ja. Auch gesetzlich Versicherte können psychotherapeutische Leistungen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. Die Kosten werden dann nicht über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Erfährt meine Krankenversicherung von der Behandlung?
Wenn Sie die Behandlung vollständig selbst bezahlen und keine Unterlagen zur Erstattung einreichen, erhält Ihre Krankenversicherung von unserer Praxis grundsätzlich keine Abrechnungsinformationen. Gesetzliche Offenlegungspflichten in besonderen Ausnahmefällen bleiben unberührt.
Ist eine Selbstzahlertherapie vollständig anonym?
Nein. Die Praxis muss Ihre Identität kennen und eine Behandlungsakte führen. Die Behandlung erfolgt jedoch vertraulich und unterliegt der psychotherapeutischen Schweigepflicht.
Muss ich die Psychotherapie später bei einer Versicherung angeben?
Wenn in einem späteren Versicherungsantrag oder einer Gesundheitsprüfung nach früheren Beschwerden, Diagnosen oder Behandlungen gefragt wird, müssen die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine Selbstzahlung hebt solche Auskunftspflichten nicht auf.
Ist eine Psychotherapie hinderlich für eine Verbeamtung?
Eine frühere Psychotherapie führt nicht automatisch dazu, dass eine Verbeamtung abgelehnt wird. Entscheidend sind die individuelle gesundheitliche Situation, die Prognose und die Anforderungen des jeweiligen Dienstherrn. Die Bezahlung als Selbstzahlerleistung verändert nicht die Pflicht, zutreffende Fragen im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung wahrheitsgemäß zu beantworten.
Wie viel kostet eine Sitzung?
Eine Einzelsitzung von 50 Minuten kostet 120,00 Euro.
Kann ich nur wenige Sitzungen vereinbaren?
Ja. Der Umfang richtet sich nach Ihrem Anliegen und der fachlichen Einschätzung. Neben einer längerfristigen Psychotherapie kann auch eine begrenzte Anzahl klärender oder stabilisierender Gespräche vereinbart werden.
Ist die ADHS-Diagnostik ebenfalls eine Selbstzahlerleistung?
Ja. Die ADHS-Diagnostik für Erwachsene wird in unserer Praxis als Selbstzahlerleistung angeboten. Der konkrete Ablauf und die Kosten werden vor Beginn transparent mit Ihnen besprochen.