In unserer Praxis für Psychotherapie in Berlin-Hermsdorf behandeln wir auch gesetzlich versicherte Erwachsene. Wenn eine psychische Erkrankung vorliegt und eine Psychotherapie medizinisch notwendig ist, können die Kosten grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte. Für genehmigte psychotherapeutische Leistungen entstehen Ihnen in der Regel keine zusätzlichen Behandlungskosten.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit eine ambulante Psychotherapie über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es liegt eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vor.
- Die Behandlung erfolgt in einem von der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannten Psychotherapieverfahren.
- Die Therapeutin oder der Therapeut nimmt an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teil.
- Vor einer längerfristigen Psychotherapie werden die vorgesehenen diagnostischen und probatorischen Sitzungen durchgeführt.
- Falls erforderlich, wird die Behandlung bei der Krankenkasse angezeigt oder beantragt.
Ein allgemeiner Wunsch nach Beratung, persönlicher Weiterentwicklung oder Unterstützung bei nicht krankheitswertigen Problemen reicht für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht aus.
Benötige ich eine Überweisung?
Für die Vereinbarung einer Psychotherapeutischen Sprechstunde benötigen Sie grundsätzlich keine Überweisung. Sie können sich direkt an unsere Praxis wenden.
Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre gültige elektronische Gesundheitskarte mit. Die Gesundheitskarte muss zu Beginn eines neuen Quartals erneut eingelesen werden.
Falls Sie relevante ärztliche oder psychotherapeutische Vorbefunde, einen Entlassungsbericht oder ein PTV-11-Formular aus einer anderen Praxis erhalten haben, können Sie diese Unterlagen gerne zum Erstgespräch mitbringen.
Wie beginnt eine Psychotherapie?
Psychotherapeutische Sprechstunde
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient einer ersten diagnostischen Einschätzung. Sie können dort Ihre Beschwerden und Ihre aktuelle Lebenssituation schildern.
Gemeinsam wird geklärt:
- ob eine psychische Erkrankung vorliegen könnte,
- ob eine Psychotherapie grundsätzlich sinnvoll erscheint,
- ob eine kurzfristige Akutbehandlung erforderlich ist,
- welches Psychotherapieverfahren geeignet sein könnte,
- ob andere oder ergänzende Hilfsangebote empfehlenswert sind.
Nach der Sprechstunde erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung über das Ergebnis und die ausgesprochenen Empfehlungen.
Die Teilnahme an einer Psychotherapeutischen Sprechstunde bedeutet nicht automatisch, dass in derselben Praxis unmittelbar ein dauerhafter Therapieplatz angeboten werden kann.
Probatorische Sitzungen
Wenn eine längerfristige Psychotherapie infrage kommt und ein Behandlungsplatz verfügbar ist, folgen zunächst probatorische Sitzungen. Erwachsene nehmen vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie mindestens zwei und in der Regel bis zu vier solcher Sitzungen wahr.
Diese Gespräche dienen der weiteren diagnostischen Klärung, der Behandlungsplanung und dem gegenseitigen Kennenlernen. Dabei wird auch geprüft, ob das Therapieverfahren für Ihr Anliegen geeignet ist und ob eine tragfähige therapeutische Zusammenarbeit entstehen kann.
Ärztlicher Konsiliarbericht
Bevor eine längerfristige Psychotherapie beantragt wird, ist in der Regel eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Dabei soll geklärt werden, ob körperliche Erkrankungen an den psychischen Beschwerden beteiligt sein könnten oder bei der Behandlung berücksichtigt werden müssen.
Das dafür erforderliche Formular erhalten Sie von uns. Sie können den Konsiliarbericht beispielsweise von Ihrer Hausärztin, Ihrem Hausarzt oder einer behandelnden Facharztpraxis ausfüllen lassen.
Antrag bei der Krankenkasse
Wenn die Voraussetzungen für eine Psychotherapie erfüllt sind, wird die Behandlung gemeinsam vorbereitet und bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt beziehungsweise angezeigt.
Wir unterstützen Sie bei den notwendigen Schritten und stellen die therapeutischen Unterlagen zusammen. Die Krankenkasse erhält die für das Verfahren erforderlichen Angaben. Besonders geschützte fachliche Berichte werden – sofern ein Gutachterverfahren notwendig ist – getrennt und pseudonymisiert übermittelt.
Nach der Genehmigung kann die Behandlung im bewilligten Umfang fortgesetzt werden.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
In unserer Praxis bieten wir insbesondere tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene an. Dieses wissenschaftlich anerkannte Verfahren gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie beschäftigt sich sowohl mit aktuellen Beschwerden als auch mit den dahinterliegenden inneren Konflikten, Beziehungserfahrungen und wiederkehrenden Erlebens- und Verhaltensmustern.
Eine Behandlung kann unter anderem bei folgenden Beschwerden infrage kommen:
- Depressionen und anhaltender Niedergeschlagenheit
- Angststörungen und Panikattacken
- psychosomatischen Beschwerden
- belastenden Beziehungsmustern
- Anpassungsstörungen und Lebenskrisen
- traumatischen oder belastenden Erfahrungen
- Selbstwertproblemen
- emotionaler Überforderung
- wiederkehrenden Schwierigkeiten im beruflichen oder privaten Leben
Ob eine psychische Erkrankung vorliegt und eine ambulante Psychotherapie angezeigt ist, wird individuell diagnostisch geprüft.
Entstehen zusätzliche Kosten?
Psychotherapeutische Leistungen, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, rechnen wir direkt über Ihre Gesundheitskarte ab. Für diese Leistungen besteht grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Sie ausdrücklich Leistungen wünschen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Darüber informieren wir Sie vorab. Eine Selbstzahlerleistung wird nur nach einer gesonderten Vereinbarung durchgeführt.
Ausfallhonorar bei versäumten Terminen
Gesetzliche Krankenkassen vergüten ausschließlich tatsächlich durchgeführte Sitzungen. Ein kurzfristig abgesagter oder nicht wahrgenommener Termin kann deshalb nicht über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet werden.
Da psychotherapeutische Termine verbindlich für Sie reserviert werden und kurzfristig meist nicht neu vergeben werden können, kann bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin ein Ausfallhonorar von 80,00 Euro entstehen. Dieses müssen Sie selbst tragen; die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht.
Bitte informieren Sie uns deshalb so früh wie möglich, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können.
Welche Leistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen?
Nicht jede psychologische oder psychotherapeutische Leistung gehört zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den typischen Selbstzahlerleistungen gehören insbesondere:
Paartherapie
Paartherapie dient der Bearbeitung gemeinsamer Beziehungskonflikte und ist keine Krankenbehandlung einer einzelnen versicherten Person. Die Kosten werden deshalb grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
In unserer Praxis bieten wir Paartherapie als Selbstzahlerleistung an.
Umfassende ADHS-Diagnostik für Erwachsene
Unser gesondertes, umfangreiches Angebot zur ADHS-Diagnostik für Erwachsene wird als Selbstzahlerleistung angeboten. Es umfasst mehrere diagnostische Gespräche, standardisierte Fragebögen, ein strukturiertes Interview sowie die Auswertung biografischer Informationen und möglicher Fremdbeurteilungen.
Vor Beginn erhalten Sie eine transparente Übersicht über den Ablauf und die entstehenden Kosten.
Beratung ohne Krankheitswert
Beratung bei allgemeinen Lebensfragen, persönlicher Weiterentwicklung oder Konflikten ohne behandlungsbedürftige psychische Erkrankung kann nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Solche Gespräche können gegebenenfalls als Selbstzahlerleistung vereinbart werden.
Freie Therapieplätze und Terminvereinbarung
Die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bedeutet nicht automatisch, dass jederzeit ein Therapieplatz verfügbar ist. Unsere Kapazitäten für gesetzlich Versicherte sind begrenzt.
Freie Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde stellen wir regelmäßig über unsere Online-Terminbuchung zur Verfügung. Bitte achten Sie bei der Buchung darauf, die passende Terminart auszuwählen.
Unsere Praxis befindet sich in der Wachsmuthstraße 12 in 13467 Berlin-Hermsdorf und ist auch aus Frohnau, Tegel, Waidmannslust, Heiligensee, Lübars und anderen Teilen von Berlin-Reinickendorf gut erreichbar.
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FAQ- Häufige Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Behandeln Sie gesetzlich Versicherte?
Ja. In unserer Praxis in Berlin-Hermsdorf können psychotherapeutische Leistungen bei entsprechender Indikation über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Muss ich vor dem Erstgespräch meine Krankenkasse fragen?
Nein. Für eine Psychotherapeutische Sprechstunde müssen Sie in der Regel keine vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse einholen.
Brauche ich eine Überweisung?
Nein. Sie können unmittelbar einen Termin in einer psychotherapeutischen Praxis vereinbaren. Eine Überweisung durch Ihre Hausarztpraxis ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihre gültige elektronische Gesundheitskarte mit. Vorhandene Vorbefunde, Krankenhausberichte oder ein PTV-11-Formular können für die diagnostische Einschätzung hilfreich sein.
Bezahlt die Krankenkasse die probatorischen Sitzungen?
Ja. Die probatorischen Sitzungen gehören bei gesetzlich Versicherten zur psychotherapeutischen Versorgung und werden über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Übernimmt die Krankenkasse jede Psychotherapie?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt, die Behandlung fachlich angezeigt ist und im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinie durchgeführt wird. Reine Lebensberatung, Paartherapie oder Coaching gehören nicht dazu.
Garantiert die Sprechstunde einen Therapieplatz?
Nein. Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient zunächst der diagnostischen Abklärung und Behandlungsempfehlung. Ob anschließend ein Therapieplatz in unserer Praxis angeboten werden kann, hängt von der fachlichen Eignung und den verfügbaren Kapazitäten ab.
Muss ich für eine genehmigte Psychotherapie etwas zuzahlen?
Für reguläre psychotherapeutische Kassenleistungen besteht grundsätzlich keine Zuzahlung. Selbstzahlerleistungen und ein mögliches Ausfallhonorar werden nicht von der Krankenkasse übernommen.